Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer-, Rücktritts- und Reklamationsbedingungen
Allgemeines
Bei einem Weiterverkauf unserer Produkte verpflichtet sich der Käufer, diese unsere Verkaufs-, Liefer- und Reklamationsbedingungen seinem zukünftigen Käufer weiterzuleiten bzw. ihn darüber in Kenntnis zu setzen. Diese Bedingungen gelten somit ausnahmslos auch bei allfälligen Folgegeschäften oder Reklamationen und der/die Käufer verpflichten sich diese unserer Bedingungen in die Eigenen aufzunehmen oder wiederum seinen/ihren Käufer davon in Kenntnis zu setzen und somit die Bedingungen an den jeweiligen Käufer zu überbinden.
Diese unsere Verkaufs-, Liefer- und Reklamationsbedingungen sind auf Grund ihrer ausgeschriebenen Länge auf keinem unserer Schriftstücke angeführt. Es werden jedoch ausnahmslos unsere Kunden in einem ausreichenden Maß darüber in Kenntnis gesetzt wo diese unsere Bedingungen nachzulesen bzw. einzusehen sind. Sämtliche durch unsere Kunden an uns gestellte Forderungen unterliegen somit unseren Verkaufs-, Liefer- und Reklamationsbedingungen, darüber hinaus gehende Forderungen (wenn nicht vorher schriftlich vereinbart) haben für uns keine Gültigkeit.
Mit der Auftragserteilung (in schriftlicher sowie auch in mündlicher Form) erklären sich die Käufer unwiederruflich mit unsern Bedingungen in vollem Umfang einverstanden und sehen von allfälligen Forderungen die außerhalb der angeführten Fristen liegen zur Gänze ab.
Verkaufsbedingungen
Angebote und Preise: Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns vor, innerhalb von vier Wochen vom Kaufvertrag ohne Entschädigung zurückzutreten. Wir sind berechtigt, die genannten Preise zu erhöhen, wenn es zwischen Bestelldatum und Liefertermin zu Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten kommt. Mangels abweichender Angaben, verstehen sich unsere Angebotspreise als Einheitspreise und nicht als Gesamtpreise ab Werk, unverladen.
Die Firma Pflaster Pichler weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine bei uns erstandenen Beton- und Betonsteinerzeugnisse selbst verlegen sollten, sondern mit der Verlegung dieser Produkte befugte und konzessionierte Pflasterer oder Steinverlegungsfirmen beauftragen sollten. Bei Selbstverlegung erlischt jeglicher Anspruch auf eventuell berechtigten Schadenersatz aus allfälligen Reklamationen.
Lieferbedingungen
Die im Angebot enthaltene Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen. Termin Lieferungen sind mind. 10 Werktage vor Liefertermin mit uns in schriftlicher Form zu vereinbaren. Nähere zeitliche Termineingrenzung als vormittags oder nachmittags ist nicht möglich. Aus Lieferverzug oder Nicht-Verfügbarkeit stehen keinerlei Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche zu; dies nicht nur für den Fall, dass der Verzug auf Umstände zurückzuführen ist, die wir nicht zu verantworten haben (Lieferantenverzug, höhere Gewalt, Verkehrs störungen, behördliche Verfügungen, Unruhe usw). Bei gänzlichem oder teilweisem Ausfall unserer Vorlieferanten sind wir nicht verpflichtet, die Ware von Dritten zu kaufen. Alle Zufahrtswege müssen für LKW zum Befahren und Entladen genehmigt und geeignet sein. Daraus resultierende Mehrkosten (Umladen, Verzögerungen etc.) gehen zu Lasten unseres Kunden. Für verursachte Schäden durch Lieferung und Entladung wird nur bei grobem Verschulden gehaftet. Unsere Ersatzansprüche z. B. für Fahrzeugbeschädigung bleiben davon unberührt. Die Lieferung geschieht stets auf Gefahr des Käufers.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abholung der Ware von unserem Lagerplatz der Frachtführer und in dessen Auftrag der Fahrer gem. den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 101 ff. KFG, für die sachgemäße Verladung und die Ladungssicherung alleinverantwortlich ist und unser zuständiger Verladender schadfrei zu halten ist.
Die Aufgaben des Fahrers hinsichtlich Beladung sind insbesondere die Einhaltung der Achslasten und Gesamtgewichte, Einhaltung der Beladehöhe, -breit e und -länge, und dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass diese den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt ist und niemand gefährdet wird. Eine transportgesicherte Ware muss auch Kurvenfahren und Notbremsungen standhalten.
Rücksendungen (Retourwaren), Verpackung, Paletten: Retournierte Ware muss unbeschädigt und sauber innerhalb von 4 Wochen ab Auslieferung wieder auf unserem Lager sein. Die Ware muss originalverpackt sein, d. h. wir nehmen nur original folierte und ungeöffnete Paletten zurück. Eine Retournahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Rücknahmekosten betragen mindestens 25 % Manipulationsgebühr vom Warenwert zzgl. der Transportkosten.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung, ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.
Reklamation, Gewährleistung und Schadenersatz
Unsere Lieferungen sind bei Übernahme vom Käufer oder ihm zurechenbarer Personen mit gebotener Sorgfalt nach Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Übergabe, schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verwendet werden, bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches. Die Gewährleistungsfrist bei versteckten Mängeln beginnt ebenso mit Übergabe. Ordnungsgemäße und zeitgerecht mitgeteilte Mängelrügen stellen uns vor die Wahl, innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung, den Austausch der Ware, einen Preisnachlass oder Vertragsaufhebung (Wandlung) durchzuführen. Alle Gewährleistungsansprüche an uns sind vertraglich mit dem Wert des von uns gelieferten mangelhaften Produktes begrenzt. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Der Käufer hat uns bei Vorliegen einer Mängelrüge, die sich als ungerechtfertigt erweist, sämtliche mit der Bearbeitung im Zusammenhang stehende Kosten und Ausgaben zu ersetzen. Der Käufer verpflichtet sich, alle unsere Angaben vor Verarbeitung selbst und durch einen Fachmann zu prüfen. Wir haften aus dem Titel Schadenersatz nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Schadenersatzansprüche umfassen nur die Schadensbehebung, nicht jedoch Folgeschäden, entgangenen Gewinn, etc. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Nutzung (bzw. Fertigstellung). Die Gewährleistungsfrist bei privater Nutzung umfasst 18 Monate, bei betrieblicher Nutzung 12 Monate (diese Fristen beginnen mit dem Tag der Lieferung zu laufen).
Bei hellen Flecken oder Grauschleiern, die sich manchmal auf Betonwerkstoffen bilden, handelt es sich um so genannte Kalkausblühungen. Diese sind produktionstechnisch nicht vermeidbar. Im Laufe der Zeit verschwinden diese Ausblühungen unter normaler Bewitterung wieder. Es ist jedoch eine Reinigung mit säurehaltigen Reinigern möglich (zB. Kalk- und Zementschleierentferner). Die Qualität unserer Produkte wird durch diese Ausblühungen nicht gemindert, sie werden deswegen als Reklamationsgrund nicht anerkannt.
Auftretende Luftblasen an den Produkten sind produktionstechnisch nicht auszuschließen und mindern auf keinen Fall die Qualität und den Nutzwert der Platten, sie werden deswegen als Reklamationsgrund nicht anerkannt.
Die Farbe und Oberflächenstruktur unterliegt auf Grund der Verwendung natürlicher Rohstoffe einer gewissen Schwankung, die sich produktionstechnisch nicht vermeiden lässt. Zur Erreichung eines optisch gleichmäßigen Gesamtbildes empfiehlt es sich immer mehrere Paletten einer Lieferung gemischt zur Verlegung zu bringen. Es empfiehlt sich eine angemessene Menge an Reserve aufzubewahren, damit eventuelle Reparaturen an der Pflasterfläche ohne Farbabweichung oder abweichender Oberflächenstruktur durchgeführt werden kann. Farb- und Strukturunterschiede mindern nicht die Qualität unserer Produkte und werden deswegen nicht als Reklamationsgrund anerkannt.
Vereinzelt können Haarrisse im/am/der Pflasterstein/Terrassenplatte auftreten. Diese sind produktionstechnisch nicht komplett auszuschließen. Diese Haarrisse können beim Abrütteln der Pflasterfläche (nur Pflastesteinflächen, Terrassenplatten dürfen auf keinen Fall abgerüttelt werden) zu Kantenabplatzern führen. Diese Abplatzer mindern jedoch nicht die Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte und werden deswegen auch nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Gleiches gilt für Brüche die unter Belastung im Zuge der Nutzung auftreten. Solche Brüche sind unvermeidbar, mindern aber keinesfalls den Nutzwert der Pflaster-,Terrassenfläche und werden deswegen nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Zur Erreichung eines attraktiven Gesamtbildes können diese Pflastersteine/Terrassenplatten jedoch durch andere ersetzt werden (anfallende Kosten für solche Tätigkeiten werden von unserer Seite nicht übernommen).
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, wie Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen, unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt wird dahingehend bestimmt, dass Lieferungen, die für ein konkretes Bauvorhaben abschnittsweise ausgeführ t und abgerechnet werden, als ein einheitliches Geschäft gelten. In diesem Fall erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus diesem einheitlichen Geschäft beglichen sind. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zutritt zu jenen Flächen zu verschaffen, wo unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware lagert und berechtigt uns bzw. verpflichtet sich, diese Ware zu kennzeichnen und herauszugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen mitzuteilen. Unser Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt unser Kunde uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab.
Vertragsrücktritt
Wurde ein Verbrauchergeschäft im Fernabsatz oder außerhalb von den Geschäftsräumen von PFLASTERPICHLER geschlossen, ist der Kunde – sofern die Ware nicht bereits untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde oder es sich um eine Spezialanfertigung handelt – berechtigt, binnen 14 Tagen ab Übernahme der Ware, im Falle von Teillieferungen der zuletzt gelieferten Ware, formfrei zurückzutreten; die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Der Verbraucher ist im Falle des Rücktritts verpflichtet, binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung die empfangene Ware unverzüglich zurückzustellen. PFLASTERPICHLER behält sich diesfalls die Rückzahlung bereits inkassierte Beträge bis zur Rücksendung bzw. einem Nachweis über die Rücksendung der bereits übergebenen Ware vor. Die Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.
Wenn PFLASTERPICHLER in Leistungsverzug gerät, ist der Kunde zum Vertragsrücktritt nur dann berechtigt, wenn er PFLASTERPICHLER zuvor nachweislich schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistungserbringung aufgefordert hat; dies unter gleichzeitiger Androhung des Vertragsrücktritts. Tritt der Leistungsverzug aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzögerungen bei Zulieferern, unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Transportschäden, Energie-, Material und Rohstoffmangel, etc. ein, ist der Kunde diesbezüglich nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt. Diesfalls beginnt die Nachfrist erst mit Wegfall des Hindernisses zu laufen.PFLASTERPICHLER leistet im Falle des Vertragsrücktritts den Kunden nur insofern Schadenersatz, als PFLASTERPICHLER Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit am Leistungsverzug trifft.
Ein Rücktritt ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn:
a) das Geschäft in den für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Firmenräumlichkeiten oder
b) auf Ständen bei Messen oder Märkten abgeschlossen wurde,
c) der Verbraucher selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat und
d) dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Bei Vertragsrücktritt des Kunden steht uns das Recht zu, eine Stornogebühr von 25 % vom Bestellwert oder Vertragserfüllung zu verlangen.
Unwirksamkeit
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bedarf dies einer vorherigen schriftlichen Form, allerdings berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages.
PFLASTER PICHLER 2008